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Verurteilung von IS-Anwerber "Abu Walaa": Ist rechtskräftig
Das vom Oberlandesgericht (OLG) Celle gegen den IS-Anwerber Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verhängte Urteil ist rechtskräftig. Dies teilt der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Damit müsse Abu Walaa für zehn Jahre und sechs Monate in Haft. Auch die Verurteilung der beiden weiteren Angeklagten unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu langjährigen Freiheitsstrafen sei rechtskräftig.
Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen galt der Angeklagte A. im Tatzeitraum von Frühjahr 2014 bis September 2016 bei salafistisch-dschihadistischen Islamisten in Deutschland als eine führende Autorität. Er war als Prediger in einer Moschee in Hildesheim tätig. Der "Islamische Staat" (IS) setzte ihn als Vertreter mit der Befugnis zur Erstattung von Rechtsgutachten und Rekrutierer ein. Der Angeklagte animierte seine Anhänger, zum IS auszureisen oder zumindest in Deutschland für diesen tätig zu werden. Er unterstützte Ausreisewillige tatkräftig auf vielfältige Weise.
Zudem stand er in Kontakt mit dem Angeklagten Boban S., der eine zentrale Person der IS-affinen Szene in Nordrhein-Westfalen war und in einer Dortmunder Wohnung Indoktrinationsveranstaltungen für IS-Sympathisanten abhielt. Der weitere Angeklagte Mahmoud O. war im Umfeld der Hildesheimer Moschee engagiert und half dem Angeklagten A. Die drei Angeklagten waren in unterschiedlicher Weise an der Ausreise mehrerer junger Männer nach Syrien beteiligt, die sich dem IS anschlossen, für diesen tätig wurden und teils auch Selbstmordattentate mit einer Vielzahl von Toten begingen.
Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten verworfen, da die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.08.2022, 3 StR 500/21