Schon wieder neue Panne bei Finanzverwaltung
Bundesverfassungsgericht zeigt dem Gesetzgeber Grenzen auf
Verschwendung bei Flüchtlingsausgaben
BdSt zur Kritik der Landesrechnungshöfe an den Flüchtlingsausgaben der Länder
„Auch in Zeiten der Flüchtlingskrise muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten“, mahnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, im Hinblick auf die Kritik der Landesrechnungshöfe, die verschwenderische Ausgaben bei den Ländern im Zuge der Flüchtlingskrise ausgemacht haben. Zehn Landesrechnungshöfe prüfen gerade oder werden noch in diesem Jahr Prüfungen von Ausgaben der Flüchtlingsunterbringung einleiten. Der Vorwurf: Milliarden von Steuergeldern wurden verschwendet.
Nach Schätzungen der Landesrechnungshöfe wurden mehr als eine Milliarde Euro zu viel ausgegeben. Grund sind vor allem fehlende Ausschreibungen – statt auf wettbewerbliche Preisbildung zu setzen, wurden überteuerte Angebote mit privaten Dienstleistern eingegangen.
Das bestätigt den Bund der Steuerzahler in seiner Kritik, dass die Länder die Herausforderung der Flüchtlingskrise viel zu unkoordiniert angegangen sind. Die Länder verschwenden hier Milliarden, die nicht einmal den Flüchtlingen zu Gute kommen.