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Verpflichtung zum Schuldenabbau gehört ins Haushaltsgesetz!

Presseinformation / Finanzpolitik 26.09.2018

BdSt zur aktuellen Staatsverschuldung 

Die Schuldenuhr Deutschlands läuft weiter rückwärts

Bund, Länder und Kommunen nutzen die sehr gute Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte, um Altschulden abzubauen – das begrüßt der Bund der Steuerzahler. Doch im Gegensatz zu den meisten Bundesländern basiert dieser Schuldenabbau beim Bund nicht aufgrund einer Beschlusslage der Politik!

Konkret macht der Bund der Steuerzahler auf folgenden Missstand beim Bund aufmerksam: Die Mehrheit der Bundesländer plant, dieses Jahr unterm Strich Substanzschulden abzutragen – so sehen es die einzelnen Haushaltspläne vor. Eine solche Verpflichtung hat der Bund in seinem Haushaltsgesetz aber nicht verankert. Nur dank der hohen Steuereinahmen kann der Bund fällig werdende Altschulden ablösen, ohne sie mittels Neuverschuldung refinanzieren zu müssen. Dadurch baut der Bund zwar Substanzschulden ab, doch weder systematisch noch als politische Willensbekundung!

Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler:

Wir appellieren an den Bundestag als Haushaltsgesetzgeber, im Rahmen der aktuellen Beratungen zum Haushalt 2019 der Bundesregierung endlich eine Netto-Tilgungsverpflichtung für den immer noch immensen Schuldenberg des Bundes von mehr als 1.200 Milliarden Euro in den Haushaltsplan zu diktieren. Bloße Tilgungen nach Kassenlage wie bisher können einen systematischen Abbau von Altschulden nicht ersetzen.

Service-Hotline für interessierte Bürger (kostenfrei): 0800/883 83 88

Ihr Ansprechpartner

Hildegard Filz
Pressesprecherin

Hildegard Filz

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