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Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 02.02.2010

Gemäß § 7g EStG darf für Wirtschaftsgüter, die voraussichtlich in den nächsten drei Wirtschaftsjahren angeschafft werden, ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Wird das Wirtschaftsgut nicht in dieser Zeit angeschafft, ist der Investitionsabzugsbetrag rückabzuwickeln. Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation wird der Investitionsfrist von drei Jahren von vielen Unternehmern nicht als ausreichend empfunden. Der BdSt wendet sich daher an die Regierungsparteien und regt die Verlängerung der Investitionsfrist an.

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