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Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer 03.10.2014

Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvL 639/11 und 1 BvL 889/12

Schon seit einigen Jahrzehnten wird über die Reform der Grundsteuer gestritten. Größter Kritikpunkt ist die Bewertung des Grundstücks. Sie erfolgt auf Grundlage der Einheitswerte aus dem Jahr 1964 in den alten Bundesländern und aus dem Jahr 1935 in den neuen Bundesländern. Das oberste deutsche Steuergericht – der Bundesfinanzhof – hat wegen dieser alten Wertgrundlagen bereits rechtliche Zweifel angemeldet und darauf hingewiesen, dass eine Neubewertung dringend geboten ist. Nun liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor. Die Karlsruher Richter werden klären, ob das geltende Bewertungsrecht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bund der Steuerzahler konnte zu den Verfahren Stellung nehmen. Im Ergebnis stellt der BdSt fest, dass die geltenden Bewertungsregeln gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Allerdings darf es aus Sicht des BdSt bei einer Reform der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen für die Bürger kommen.

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