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Urwald statt Unterricht

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Meldungen 17.01.2018

Strafe für Dschungelcamp-Lehrerin lässt auf sich warten

Über zwei Jahre liegt die skandalöse Dschungelcamp-Reise einer Soltauer Gymnasiallehrerin nun schon zurück. Sie hatte sich im Januar 2016 krankschreiben lassen und begleitete ihre Tochter nach Australien zu der Reality-Show "Ich bin ein Star – holt mich hier raus!" des TV-Senders RTL. Eine rechtskräftige Disziplinarstrafe ist bislang noch nicht verhängt worden, obwohl der Sachverhalt nicht komplex ist. Die lange Verfahrensdauer empört die Steuerzahler.

Für die Reise in den Dschungel hatte die Pädagogin zunächst Sonderurlaub beantragt. Dieser wurde ihr jedoch verwehrt. Deshalb reichte die Beamtin am 7. Januar 2016 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 7. bis 29. Januar 2016 ein. Wenige Tage später trat sie den langen Flug nach Übersee an. Bei Schülern und Eltern an dem Soltauer Gymnasium war die Empörung riesengroß, als sie Fotos ihrer Mathematik- und Physiklehrerin aus dem Dschungel-Camp sahen. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nahm die Pädagogin den Unterricht im Februar 2016 zunächst wieder auf, wurde aber mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens von der Landesschulbehörde wenige Wochen später mit einem "Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" belegt. Eine Kürzung ihres Gehaltes war damit allerdings nicht verbunden.

Volles Lehrergehalt fürs Nichtstun

Die umstrittene Lehrerin strich also über Monate ihre vollen Bezüge (ca. 4.600 Euro pro Monat) ein, ohne unterrichten zu müssen. Als der Bund der Steuerzahler diesen skandalösen Umstand in seinem Schwarzbuch 2016 anprangerte, hagelte es öffentliche Proteste. Die Schulbehörde verpflichtete die Lehrerin nach den Herbstferien 2016 wieder zum Unterricht an einer Walsroder Schule. Die Unterrichtsverpflichtung währte aber nur wenige Monate. Denn am 10. Januar 2017 suspendierte die Behörde die Lehrerin vorläufig vom Dienst und kürzte die Dienstbezüge um die Hälfte. Diese Entscheidung begründete die Behörde damit, dass die Lehrerin wahrheitswidrige Angaben über ihren Gesundheitszustand gemacht habe und vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben sei. Das Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit und Integrität sei erschüttert.

Gegen diese vorläufigen disziplinarischen Maßnahmen beschwerte sich die Lehrerin vor. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hob im Dezember 2017, also nach fast einem Jahr, die Anordnung auf Dienstenthebung und Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge vorläufig auf. Diese harten Strafmaßnahmen seien laut Gericht nur rechtens, wenn in dem Disziplinarverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Entfernung der Lehrerin aus dem Dienst als disziplinarische Höchstmaßnahme zu erwarten wäre. Der Beamtin sei aller Voraussicht nach zwar ein schweres Dienstvergehen vorzuwerfen, nach vorläufiger Einschätzung sei als Reaktion auf dieses Dienstvergehen die Zurückstufung der Beamtin als nächst mildere Disziplinarmaßnahme aber als Ergebnis des Disziplinarklageverfahrens ebenso wahrscheinlich wie die Entfernung aus dem Dienst. Gegen diese Entscheidung legte jetzt wiederum die Landesschulbehörde Beschwerde ein, über die das Oberwaltungsgericht Lüneburg demnächst zu entscheiden hat.

Seit Jahresbeginn wieder zum Unterricht eingeteilt

Die Lehrerin hat somit bis zum Ende des Verfahrens wieder Anspruch auf ihr volles Amtsgehalt. Wir forderten daraufhin, die Studienrätin sofort zum Dienst an einer niedersächsischen Schule antreten zu lassen bis endgültig über die Disziplinarstrafe entschieden ist. Es wäre für die Steuerzahler unerträglich, wenn die Lehrerin nach ihrer Dschungelcamp-Reise erneut mehrere Monate fürs Nichtstun voll bezahlt würde. Die Landesschulbehörde reagierte darauf prompt und wies der Lehrerin eine Stelle an einer Schule im Heidekreis zu.

Parallel zu dem Disziplinarverfahren muss die Lehrerin ihr Fehlverhalten vor einem weiteren Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg warf ihr den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor, worauf das Amtsgericht Soltau mit Urteil vom 30. März 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 70 Euro verhängte. Die Richterin kam zu dem Schluss, dass die Lehrerin die Krankschreibung gezielt dafür erlangt habe, um nach Australien fliegen zu können. Damit habe sie der Schule und dem Bild des Lehrers in der Öffentlichkeit schwer geschadet. Gegen die Geldstrafe von knapp 10.000 Euro legte die Beamtin Berufung ein, worüber demnächst das Landgericht Lüneburg zu entscheiden hat.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, dafür aber gründlich, heißt es häufig. Das mag in diesem Fall für die strafrechtliche Aufarbeitung gelten. Die lange Dauer des Disziplinarverfahrens aber verwundert. Die Fragen, ob die Pädagogin falsche Angaben über ihren Gesundheitszustand gemacht hatte, mit der Reise zu ihrer Tochter in das RTL-Dschungelcamp vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war und welche disziplinarische Strafe daraufhin zu verhängen ist, hätten längst geklärt werden müssen. Der Sachverhalt ist nicht komplex. Die Gehälter, die die Lehrerin fürs Nichtstun erhalten hat, können nicht mehr zurückgefordert werden, auch wenn gegen sie die disziplinarische Höchststrafe verhängt wird. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erscheint nach dem bisherigen Verfahrensverlauf ohnehin eher unwahrscheinlich. In der Privatwirtschaft wäre wohl in ähnlichen Fällen schon vor zwei Jahren die fristlose Kündigung erfolgt. Im Staatsdienst gelten andere Gesetze.

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