Katastrophenerlass in Kraft gesetzt: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen
Dieselskandal: Schadenersatz trotz Weiterverkaufs betroffenen Autos
Unwetter-Katastrophe: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene in Rheinland-Pfalz
Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form steuerlicher Entlastungen möglich. Dies teilte die Finanzministerin des Landes Doris Ahnen (SPD) am 16.07.2021 mit.
Die Finanzämter würden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen, so das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt). So könnten fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden.
Steuerliche Erleichterungen gebe es auch für Spenden und Spendenaktionen. So genüge unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
In Bezug auf Fragen zu einem konkreten Steuerfall können sich Steuerpflichtige laut LfSt an das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt wenden. Allerdings sei das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler wegen eigener Betroffenheit derzeit weder persönlich noch telefonisch erreichbar. Im Standort Prüm des Finanzamts Bitburg-Prüm bestünden bei der Erreichbarkeit derzeit Einschränkungen, insbesondere sei das Service-Center telefonisch im Moment noch nicht wieder erreichbar. Steuerpflichtige könnten sich insoweit an das Service-Center des Standortes Bitburg wenden.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 19.07.2021