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Unübersichtliche Altersversorgung der Abgeordneten ist hausgemacht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.12.2025, Bärbel Hildebrand

Am Dienstag (16.12.) hat der Landtag ein Gesetz zur Altersversorgung der Abgeordneten aufgehoben, das er erst im Frühjahr beschlossen hat. Die einzig richtige Entscheidung, sagt der BdSt NRW.

Vor 20 Jahren hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) mit der Volksinitiative „Diätenreform“ dafür gesorgt, dass die Abgeordnetenentschädigung transparent wurde und dass die staatlichen Privilegien abgeschafft wurden. Im Laufe der Zeit haben die Abgeordneten diese gute Reform aufgeweicht und ihre ohnehin großzügige Altersversorgung Schritt für Schritt auf Kosten der Steuerzahler weiter aufgestockt. "Mit ihrem Renten-Coup im Frühjahr sind die Abgeordneten endgültig übers Ziel hinausgeschossen", kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Mit der neuen Regelung zahlt das Land den Abgeordneten, die Geld vom Versorgungswerk bekommen, einen Zuschlag. "Damit wird die staatliche Altersversorgung durch die Hintertür wieder eingeführt", sagt Steinheuer. "Der Zuschlag widerspricht dem reformierten System, nach dem die Abgeordneten durch eigene Einzahlungen in das Versorgungswerk selbst für ihr Alter vorsorgen."

System wurde immer komplizierter

Die ständigen Veränderungen haben das System der Abgeordnetenentschädigung und ihrer Altersversorgung so intransparent gemacht, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet haben, dessen Folgen sie nicht überblicken konnten. "Es ist nur richtig, dass sie den neuerlichen Zuschlag aus den Taschen der Steuerzahler wieder abschaffen", so Steinheuer. Er mahnt: "Das darf allerdings nicht dazu führen, dass der Landtag im nächsten Jahr ein neues Gesetz mit steueroptimierten Zuschlägen verabschiedet."

Der BdSt NRW schlägt vor, dass die Abgeordneten aus dem Versorgungswerk aussteigen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie ihre Altersversorgung aus dem Versorgungswerk für nicht auskömmlich halten oder schlicht und einfach ergänzende private Vorsorge betreiben - so wie zahllose Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer auch.

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