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Unsere Musterklage zu Soli-Vorauszahlungen

Top News 22.07.2020

Mündliche Verhandlung am 29. Juli in Nürnberg

Es ist ein wichtiger Etappenschritt: Über die Musterklage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zu den Soli-Vorauszahlungen verhandelt das Finanzgericht Nürnberg am Mittwoch, 29. Juli (Aktenzeichen: 3 K 1098/19). Vor Ort dabei ist – neben dem Kläger und seinem Rechtsanwalt – auch die Steuerabteilung der BdSt-Bundesgeschäftsstelle in Berlin.

Darum geht es im Einzelnen:

Umstritten ist, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden darf. Die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die 2019 ausgelaufen waren. Deshalb entfällt ab Januar 2020 die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag, so die gemeinsame Argumentation von Bund der Steuerzahler und Kläger. Konkret klagt ein Ehepaar aus Bayern gegen seinen Vorauszahlungsbescheid. Dort hatte das Finanzamt für das Jahr 2020 neben den Einkommensteuervorauszahlungen auch Solidaritätszuschlag festgesetzt. Die Kläger verlangen, dass die Soli-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2020 auf null herabgesetzt werden, da keine Berechtigung mehr für die Erhebung der Ergänzungsabgabe besteht.

Wie geht es weiter?

Wie es nach der mündlichen Verhandlung weitergeht, hängt von der Entscheidung des Finanzgerichts ab. Mit den schriftlichen Urteilsgründen ist in der Regel erst in ein paar Wochen zu rechnen. Je nach Urteilsspruch kann es für die Kläger dann in die nächste Instanz gehen, weil das Finanzgericht die Frage entweder direkt einem höheren Gericht vorlegt oder die Revision zulässt.

Hinweis: Ein älteres – ebenfalls vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Verfahren – liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht vor (Aktenzeichen: 2 BvL 6/14) . Dieses Verfahren betrifft das Streitjahr 2007 und greift daher das Auslaufen der Aufbauhilfe „Ost“ noch nicht auf.

Weitere Informationen finden Sie hier

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