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Umzugskosten in der Steuererklärung angeben

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 16.10.2018

Die Pauschalen wurden erhöht!

Steuerzahler sollten ihre Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Was im Einzelnen abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob der Steuerzahler aus beruflichen oder privaten Gründen umgezogen ist, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wer beispielsweise in eine andere Stadt zieht, um eine neue Arbeit aufzunehmen oder sich die Fahrtzeit zur Arbeit durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt, kann gut mit einem beruflich bedingten Umzug argumentieren. Die Umzugskosten können dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa die Kosten für das Um-zugsunternehmen, Reisekosten oder Kosten für die Besichtigung der neuen Wohnung. Diese Aufwendungen sind im Einzelnen, beispielsweise durch Rechnungen, nachzuweisen.

Für sonstige beruflich bedingte Umzugskosten gibt es Pauschalen, die ohne Einzelnachweis abzugsfähig sind. Für Umzüge ab dem 1. März 2018 steigt die Pauschale rückwirkend für Singles um 23 Euro auf 787 Euro an. Für Umzüge ab 1. April 2019 können sogar 811 Euro angesetzt werden. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt eine um 45 Euro höhere Pauschale von 1.573 Euro (ab 1.4.2019 1.622 Euro) Für jede weitere im Haushalt lebende Person, beispielsweise Kinder, gibt es jeweils eine Pauschale in Höhe von 347 Euro (ab 1.4.2019 357 Euro). Kommt das Kind in der neuen Schule nicht mit und wird deshalb Nachhilfeunterricht erforderlich, können diese Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.984 Euro (ab 1.4.2019 2.045 Euro) abgesetzt werden. Die Kosten können bis zum halben Höchstbetrag in voller Höhe, darüber hinaus zu 75 Prozent berücksichtigt werden.

Wer aus privaten Gründen Haus oder Wohnung wechselt, kann die Kosten für das Umzugsunternehmen oder den Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Diesen Steuerbonus sollten Steuerzahler nicht unterschätzen. Im Maximalfall können durch die Angabe von haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 Euro und Handwerkerleistungen weitere 1.200 Euro Einkommensteuern im Jahr gespart werden.

Für weitere Informationen zu Umzugskosten in der Steuererklärung kann der kostenlose Ratgeber „Umzug und Steuern“ unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steu-erzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden.

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