Umsatzsteuer
Eine allgemeine Umsatzsteuer tauchte in Deutschland erstmals im Jahr 1916 auf, als eine Bruttoallphasenumsatzsteuer erhoben. Der Steuersatz lag vor dem Zweiten Weltkrieg zwischen 0,5 und 2,5 Prozent, in den 1950er und 1960er Jahren bei 4 Prozent. Ab 1968 ist man zur Nettoallphasenumsatzsteuer übergegangen, bei der die Umsatzsteuer auf denjenigen Teil des Mehrwerts erhoben wird, den das Gut auf der jeweiligen Produktionsstufe erlangt hat. Deshalb wird diese Version der Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Der Normalsteuersatz lag anfangs bei 10 Prozent, der ermäßigte Steuersatz bei 5 Prozent des Netto-Verkaufspreises. Die letzte Erhöhung von 16 auf 19 Prozent fand zum 1. Januar 2007 statt und gilt als die „größte Steuererhöhung“ aller Zeiten.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | Lieferung von Gütern und Dienstleistungen |
Bemessungsgrundlage | Netto-Verkaufspreise |
Steuersatz | 7 und 19 Prozent |
Aufkommen | 250,80 Mrd. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 30,3 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Bund, Länder, Kommunen |
Beurteilung
- Rechtfertigung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip als ergänzende Steuer auf die Einkommensverwendung
- neben der Einkommensteuer die tragende Säule eines Steuersystems
- Belastung von bestimmten lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen
- Intransparenz durch eine Vielzahl von unterschiedlich besteuerten Gütern
Empfehlung
- Beibehaltung und Reform der Umsatzsteuer
- Freistellung des Existenzminimums vom steuerlichen Zugriff, indem lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen entweder von der Steuerbelastung freigestellt oder lediglich mit dem ermäßigen Steuersatz belastet werden
- Streichung aller Befreiungen und Ermäßigungen für nicht lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen