Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Umsatzsteuer bei Vergütung im Ehrenamt –...

Umsatzsteuer bei Vergütung im Ehrenamt – Fristverlängerung gefordert

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Arbeitnehmer 10.10.2014

Bürger, die sich in gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich engagieren, erhalten oft eine pauschale Entschädigung für den Zeitaufwand. Beträgt die Vergütung nicht mehr als 50 Euro je Tätigkeitsstunde und wird insgesamt der Betrag von 17.500 Euro im Jahr nicht überschritten, bleibt die Entschädigung umsatzsteuerfrei. Um die Vergütungshöhe pro Stunde zu errechnen, müssten die Vereine bzw. die ehrenamtlich tätigen Bürger einen Einzelstundennachweis führen. Zur Erleichterung akzeptiert die Finanzverwaltung aber auch, wenn in einem Gremienbeschluss festgehalten ist, dass der ehrenamtlich Tätige eine bestimmte durchschnittliche Anzahl von Stunden pro Woche/Monat/Jahr für den Verein tätig ist. Die Frist für das Fassen dieser Beschlüsse endete am 31. März 2014. Allerdings haben viele Vereine bisher noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Bund der Steuerzahler regt daher beim Bundesministerium der Finanzen eine Fristverlängerung an. Hilfsweise sollten die Finanzämter angewiesen werden, auch nach dem 31. März 2014 gefasste „Zeitbeschlüsse“ zu akzeptieren, sodass die Vergütung für das Ehrenamt auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben kann.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland