Anpassung des Unterhaltshöchstbetrages
Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug bei Kapitalerträgen nach § 20 (1) Nr. 7, Nr. 9, Nr. 10a und 10b EStG auf betrieblichen Konten
Überprüfung von Freigrenzen
Der Bundesfinanzhof hat sich in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2012 mit der 110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen befasst (VI R 79/10). Das Gericht fordert in dem genannten Urteil die Finanzverwaltung auf, „alsbald“ den steuerfreien Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen. Der Bund der Steuerzahler fragt mit dieser Eingabe beim Bundesministerium der Finanzen an, wann angedacht ist, den Hinweis des Gerichts aufzugreifen. Zudem regen wir an, Freigrenzen und Höchstbeträge im Steuerrecht regelmäßig zu überprüfen.