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Trendumkehr bei Gemeinde-Steuern nötig

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 21.02.2022, Markus Berkenkopf

Eine Steuererhöhungsspirale kommt in Gang, weil das Land die fiktiven Hebesätze erhöht hat.

In einer Blitzumfrage hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen bei den Städten und Gemeinden die – voraussichtlichen – Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer abgefragt. Mancherorts stehen die Debatten noch aus. Der Blick übers Land von Aachen bis Zülpich zeigt eine dramatische Entwicklung. Daran nicht unbeteiligt ist das Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2022 wurden die so genannten fiktiven Hebesätze getrennt nach kreisfreien Städten und kreisangehöigen Kommunen  ausgewiesen und – mit Ausnahme des gesenkten Hebesatzes der Gewerbesteuer im kreisangehörigen Raum – deutlich angehoben. Das setzt eine Steuererhöhungsspirale in Gang.

Gewerbesteuer

fiktiver Hebesatz kreisfreie Städte 435 % (2021: 418 %)
fiktiver Hebesatz kreisangehörige Gemeinden 414 % (2021: 418 %)

Bei der Gewerbesteuer planen 27 Kommunen für das Jahr 2022 eine Steuererhöhung. 18 Gemeinden senken den Hebesatz, neun von ihnen vom bisherigen auf den neuen fiktiven Hebestz. Insgesamt 13 Kommunen legen künftig den fiktiven Hebesatz zugrunde, 29 bleiben darunter. Bei den kreisfreien Städten liegt lediglich Leverkusen (250 %) unterhalb des fiktiven Hebesatzes. Für den kreisfreien Raum ergibt sich ein durchschnittlicher Hebesatz von gut 482 %. Bei den kreisangehörigen Kommunen ergibt sich ein durschnittlicher Hebesatz von gut 451 %.

Schaubild positive und negative Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer

Grundsteuer B

fiktiver Hebesatz kreisfreie Städte: 511 % (2021: 443 %)
fiktiver Hebesatz kreisangehörige Gemeinden: 479 % (2021: 443 %)

Bei der Wohnsteuer hat Hürtgenwald (950 %) den langjährigen negativen Sptizenreiter Bergneustadt (Steuersenkung von 959 % auf 895 %) abgelöst. Die Planungen in Bergneustadt lagen bereits vor Jahren jenseits der 1.000 %-Marke. Zahlreiche Proteste und eine Demonstration vor dem Landtag haben den Durchbruch dieser Schallmauer verhindert. Neben Bergneustadt haben Hüllhorst (von 497 % auf 443 %), Marsberg (von 600 % auf 484 %) und Waldbröl (von 765 % auf 755 %) die Hebesätze gesenkt. Nach derzeitgem Stand haben 93 Kommunen eine Anhebung der Grundsteuer bereits beschlossen oder beabsichtigen es. 43 dieser Kommunen wollen den fiktiven Hebesatz zugrundelegen. Bei den kreisfreien Städten liegen lediglich Düsseldorf (440 %) und Münster (510 %) unterhalb des fiktiven Hebesatzes.
Über alle Kommunen hinweg ergibt sich ein durchschnittlicher Hebesatz von 563 %.

Schaubild positive und negative Spitzenreiter bei der Grundsteuer B

Grundsteuer A

fiktiver Hebesatz kreisfreie Städte: 235 % (2021: 223 %)
fiktiver Hebesatz kreisangehörige Gemeinden: 247 % (2021: 223 %)

Von den 23 kreisfreien Städten setzen lediglich vier den Hebesatz unterhalb des fiktiven Hebesatzes von 235 % an. Bei den kreisangehörigen Kommunen setzen immerhin 114 den Hebesatz bei 247 % oder darunter fest. 21 kreisangehörige Kommunen berechnen die Grundsteuer A mindestens mit dem doppelten fiktiven Hebesatz. Spitzenreiter sind Hürtgenwald (915 %), Heimbach (900 %) und Schwerte (740 %). Über alle Städte und Gemeinden hinweg ergibt sich ein durchschnittlicher Hebesatz von gut 309 %.

Schaubild positive und negative Spitzenreiter bei der Grundsteuer A

Übersicht über die kommunalen Hebesätze für ganz NRW

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