Zukunftsweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung
Rentenurteile zwingen Gesetzgeber zum Nachbessern
Testverordnung öffnet Steuergeldverschwendung Tür und Tor
BdSt zur Abrechnung von Corona-Schnelltests
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf das Schärfste. Die offenkundig gewordenen Betrugsfälle bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests müssen sofortige Konsequenzen haben, nicht nur bei der Ahndung von Betrug. Wir fordern: Der Bund muss effektive Kontrollen und Sanktionen einführen, um einen weiteren Missbrauch von Steuergeld durch Falsch-Abrechnungen zu verhindern!
Schon bei den Corona-Soforthilfen im vergangenen Jahr hat der Bund Schnelligkeit vor Gründlichkeit walten lassen – mit teuren Folgen für die Steuerzahler. Die Coronavirus-Testverordnung toppt die handwerklichen Mängel der Politik noch, denn es gibt bisher keinerlei Vorgaben zur Überprüfung der Abrechnungen der zugelassenen Testzentren. Aus Fehlern wurde offensichtlich nicht gelernt – daher öffnet die nicht durchdachte Testverordnung der Steuergeldverschwendung Tür und Tor. Hierbei geht es um Millionen-Beträge, die der Bund über Schulden finanzieren muss.
Bund und Länder müssen nun für rasche Korrekturen sorgen und klar festlegen, wer für Kontrollen bei den Testzentren verantwortlich ist. Zur Überarbeitung der Verordnung gehört auch, die Zulassung von Testzentren stärker an qualitative Kompetenz-Kriterien zu binden, damit sich nicht jedermann als Testzentrum deklarieren kann. Das Schwarze-Peter-Spiel muss beendet werden: Der Gesundheitsminister sollte klar sagen, dass der Bund nur dann zahlt, wenn Kontrollen vor Ort sichergestellt sind!