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Stundungsmöglichkeit bei erheblicher Steuerhärte
Um eine Stundung beim Finanzamt beantragen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein
Viele Steuerzahler haben bereits ihren Steuerbescheid erhalten. Während sich einige über eine Rückerstattung freuen, müssen andere eine Nachzahlung leisten. Ist diese überraschend hoch oder für den Steuerzahler nur schwer zu bewältigen, kann über einen Stundungsantrag nachgedacht werden. Dabei kann die Zahlung insgesamt gestundet werden oder eine Ratenzahlung beantragt werden.
Um eine Stundung beim Finanzamt beantragen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss die Einziehung der Steuer bei Fälligkeit eine erhebliche Härte darstellen. Dabei kann eine persönliche oder eine sachliche Härte vorliegen. Zweitens darf der Anspruch des Finanzamts gegenüber dem Steuerzahler durch die Stundung nicht gefährdet sein. Das bedeutet, dass das Finanzamt die Stundung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen kann. Typische Sicherheitsleistungen sind eine Grundschuld, eine Hypothek, eine Bürgschaft oder die Verpfändung von Wertpapieren bzw. Spareinlagen auf Sparbüchern.
Ob eine Stundung gewährt wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Zu beachten ist zudem, dass für den Zeitraum der Stundung Zinsen anfallen.
Eine sachliche Härte liegt vor, wenn die Steuerforderung den Steuerzahler unerwartet trifft – beispielsweise bei einer unvorhersehbaren Nachforderung aufgrund einer Außenprüfung. Umgekehrt ist eine Stundung von Abschlusszahlungen nur ausnahmsweise möglich, wenn die Steuerforderung aufgrund der abgegebenen Steuererklärung vorhersehbar war. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer.
Deutlich geringere Anforderungen gelten bei einer sogenannten Verrechnungsstundung. Diese liegt vor, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt Erstattungsansprüche hat. Diese Ansprüche müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehen und in absehbarer Zeit fällig werden.
Eine persönliche Härte ist gegeben, wenn der Steuerschuldner durch die fristgerechte Zahlung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten würde. Verfügt der Steuerzahler selbst nicht über ausreichende Mittel, muss er sich jedoch ernsthaft um einen Bankkredit bemühen. Zur Begründung der persönlichen Härte sollte eine Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden. Diese sollte eine Gegenüberstellung beinhalten: verfügbare oder kurzfristig realisierbare Vermögenswerte auf der einen Seite sowie Steuerrückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten auf der anderen Seite.
Weitere Informationen auch zur Aussetzung der Vollziehung sowie zum Vollstreckungsaufschub finden Sie in unserem Ratgeber Nr. 9. Des Weiteren finden Sie hier den Antrag zur Stundung der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg. Eine Vorlage zur Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer persönlichen Härte finden Sie hier.