Stromsteuer
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Die Stromsteuer wurde im Zuge der sogenannten ökologischen Steuerreform zum 1. April 1999 eingeführt. Mit ihr soll der elektrische Strom verteuert werden, um Anreize zu Energieeinsparungen zu setzen sowie energiesparende und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Zudem sollte mit den Einnahmen aus der Stromsteuer der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung reduziert werden, um den Faktor Arbeit zu entlasten.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | elektrischer Strom |
Bemessungsgrundlage | Verbrauchsmenge von elektrischem Strom |
Steuersatz | 20,50 Euro/MWh für nicht-gewerbliche Nutzer) |
Aufkommen | 6,69 Mrd. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 0,81 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Bund |
Beurteilung
- kein effizientes Instrument der Umwelt- und Klimapolitik
- kein erforderliches Mittel zur Verteuerung des Stroms
- nicht mit einer gerechten und gleichmäßigen Lastenverteilung vereinbar
- Belastung des Stroms als existenznotwendiges Gut
Empfehlung
- kurz- und mittelfristig: Reduzierung des Steuersatzes auf den EU-Mindeststeuersatz, da der deutsche Steuersatz um das 20-fache über dem EU-Mindeststeuersatz für die nicht gewerbliche Verwendung liegt
- langfristig: Abschaffung der Stromsteuer