Fehlender Bürger-Service bei der Grundsteuerreform
Garibaldistraße
Steuerzinsen: Für Steuerzahler wäre mehr drin gewesen!
Bundesrat beschließt neuen Zinssatz für Erstattungen und Nachzahlungen
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird 0,15 Prozent pro Monat bzw. 1,8 Prozent im Jahr betragen – und zwar rückwirkend für Zeiträume ab Januar 2019. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Der Bund der Steuerzahler hätte sich hier mehr Mut zu Gunsten der Steuerzahler gewünscht. Der BdSt wollte, dass sich der neue Zinssatz an dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu Beginn eines Jahres orientieren sollte und hatte dies auch als Sachverständige in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags deutlich gefordert.
Die Neuregelung betrifft nur die Zinsen auf Erstattungen und Nachzahlungen von Steuern. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten auch die Aussetzungs-, Stundungs-, Hinterziehungszinsen und der Prozentsatz bei Säumniszuschlägen angepasst werden. Zudem sollten Zinsen wieder als Betriebsausgabe abzugsfähig sein oder die Versteuerung von Erstattungszinsen aufgehoben werden. Es gibt weiter Bedarf an einer Reform der Zinsen im Steuerrecht.