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Steuerzahlerbund kritisiert verfassungswidrige Rekordverschuldung

Presseinformation 17.09.2020

Wer verteidigt nun die Schuldenbremse?

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen den zweiten Nachtragshaushalt mitsamt dem hoch umstrittenen Sondervermögen verabschiedet. Damit steigt die für 2020 geplante Neuverschuldung auf einen historischen Rekord von rund 3,5 Milliarden Euro. Der Steuerzahlerbund kritisiert den Großteil der geplanten Schuldenaufnahme als verfassungswidrig. Doch wer verteidigt nun die Schuldenbremse mit einer Verfassungsklage?

 

„Im Jahr 2020 sollte die neue Schuldenbremse erstmals greifen – doch in Rheinland-Pfalz wird die Schuldenbremse gleich im ersten Jahr auf verfassungswidrige Weise von der Ampel-Koalition zu Grabe getragen. Aber es ist nicht nur der Steuerzahlerbund, der vor dieser Schuldenpolitik warnt. Es ist ebenso der Landesrechnungshof und die Opposition. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Landtages wollte dafür keinen Persilschein ausstellen“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Alle kritischen Stimmen im Land wurden von der Ampel-Koalition konsequent ignoriert. Selbst die Kritik der oppositionellen Parteifreunde im Bund und in anderen Ländern, die mit denselben Argumenten zurecht gegen dieselbe Art von Schuldenpolitik kämpfen, erntete nur ein desinteressiertes Schulterzucken.“

Der vom Landtag verabschiedete zweite Nachtragshaushalt sieht für Rheinland-Pfalz eine historische Rekordneuverschuldung von rund 3,5 Milliarden Euro vor. Über eine Milliarde Euro davon soll ein neues Sondervermögen finanzieren, mit dem die Landesregierung bis 2023 am Parlament vorbei Ausgaben tätigen kann. Allerdings handelt es sich zu einem großen Teil um Maßnahmen ohne direkten Corona-Bezug wie z.B. der Breitbandausbau, vielfältige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die Wasserstoff-Strategie des Landes oder die Förderung des Stadtgrüns – insgesamt fast 310 Millionen Euro. Demgegenüber werden die milliardenschweren Rücklagen des Landes weitgehend nicht angetastet, obgleich diese eigentlich auch zur Kreditvermeidung vorgesehen sind. Insofern hätte alleine die Rücklagenauflösung die Kreditaufnahme problemlos halbieren können.

„Massiv neue Schulden aufnehmen statt üppiger Rücklagen aufzulösen, Notlagen-Kredite für coronafremde Zusatzausgaben missbrauchen und jahrelange Vorratsschulden über ein Sondervermögen ausgeben – das ist der unselige Dreiklang einer verfassungswidrigen Schuldenpolitik“, echauffiert sich Quante. „Die Ampel-Fraktionen haben heute gezeigt, dass sie die Landesregierung nicht von ihrem Irrweg abbringen wollen. Damit ist nun die Opposition am Zug. Sollen die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Jährlichkeitsprinzips ebenso politische Realität werden wie die Missachtung der Konsolidierungspflicht und die Beschneidung der Rechte des Parlaments? Oder wird die Opposition die Schuldenbremse mit einer Verfassungsklage entschlossen verteidigen?“

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