Rechtstipp: Verbraucherrecht/Produktbeschreibung - Sind mehrere Vitamine enthalten, dürfen die genannt werden
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein nur «angekratzter» Feiertag bringt den vollen Zuschlag
Steuertipp: Zinssatz für Steuernachzahlungen sinkt rückwirkend
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder -erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat – also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 1. Januar 2026. Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz von 6 Prozent ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro. (Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2022)