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Steuertipp: Wird eine Privatschule verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig

13.05.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/25918

Zwar können auch private Lehrinstitute von der Gewerbesteuer befreit sein (wie es bei öffentlichen und gemeinnützigen Instituten der Fall ist, weil sie dem Schul- und Bildungszweck dienen). Wird eine solche Einrichtung jedoch verkauft, so ist dieser Vorgang nicht dem »Schul- und Bildungszweck« zuzuschreiben – mit der Folge, dass der Gewinn versteuert werden muss. (FG Düsseldorf, 9 K 349/22) - vom 10.08.2023

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