Rechtstipp: Tierhalterhaftpflicht - Allen die «Anwesenheit eines Autos» führt nicht zur Mitschuld
Rechtstipp: Mietrecht - 160 Meter zur Mülltonne sind hinzunehmen
Steuertipp: Werbungskosten - Die Einnahmen aus einem Stipendium kürzen den steuerlichen Abzug
Absolviert eine junge Frau im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA, wofür sie ein Stipendium erhalten hat, so kann sie zwar ihre Ausgaben wie beispielsweise Studiengebühren, Reisekosten oder Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings sind diese Werbungskosten um den Betrag zu kürzen, die die Frau aus dem Stipendium erhält (sie bezog hier monatliche Raten, um den Lebensunterhalt in den Vereinigten Staaten bestreiten zu können.) (BFH, VI R 34/20) - vom 29.09.2022