Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Werbungskosten - Die Einnahm...

Steuertipp: Werbungskosten - Die Einnahmen aus einem Stipendium kürzen den steuerlichen Abzug

15.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/13460

Absolviert eine junge Frau im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA, wofür sie ein Stipendium erhalten hat, so kann sie zwar ihre Ausgaben wie beispielsweise Studiengebühren, Reisekosten oder Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings sind diese Werbungskosten um den Betrag zu kürzen, die die Frau aus dem Stipendium erhält (sie bezog hier monatliche Raten, um den Lebensunterhalt in den Vereinigten Staaten bestreiten zu können.) (BFH, VI R 34/20) - vom 29.09.2022

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland