Steuertipp: Auch ein Tauschgeschäft kann Grunderwerbsteuerpflicht nach sich ziehen
Rechtstipp: Reiserecht - Rabatte dürfen nicht "versteckt" sein
Steuertipp: Wegzugsbesteuerung ohne Stundung verletzt das Niederlassungsrecht
Zieht ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Schweizer Kapitalgesellschaft von Deutschland in die Schweiz, so unterliegen seine Wertzuwächse aus der Beteiligung nicht bereits bei Wegzug der inländischen Einkommensteuer. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. In dem konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der zu 50 Prozent an einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz beteiligt ist. Er ist auch der Geschäftsführer. Hat er eine Wohnung in der Schweiz gemietet, während seine Ehefrau in Deutschland wohnt, und beantragt er die Einzelveranlagung als Grenzgänger, der nicht in der Bundesrepublik besteuert werden darf, so kann er damit durchdringen. Das Finanzamt kann nicht durchsetzen, infolge seines Wegzugs in die Schweiz einen Veräußerungsgewinn zu versteuern („Wegzugsbesteuerung“). Der Mann werde ansonsten in seinem Recht auf Gleichbehandlung sowie in seinem Niederlassungsrecht verletzt. (FG Baden-Württemberg, 2 K 835/19) - vom 31.08.2020