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Steuertipp: Verpasster Termin bei der Arbeitsagentur führt nicht zum Zahlungs-Stopp beim Kindergeld
Verpasst ein arbeitsuchend gemeldetes Kind einen Termin bei der Agentur für Arbeit, so darf die Familienkasse deswegen nicht die Zahlung des Kindergeldes an den Vater einstellen. In dem konkreten Fall ging es um eine junge Frau, die ohne Angabe von Gründen einen Termin verpasste. Die Arbeitsagentur meldete die Frau daraufhin aus der Vermittlung ab - ohne jedoch sie selbst oder die Eltern zu informieren. Deswegen liege keine Pflichtverletzung vor, die den Anspruch auf Kindergeld entfallen lassen könnte. Denn die Pflicht der Arbeitsagentur zur Vermittlung der Arbeitsuchenden bestehe grundsätzlich unbefristet. Die Tochter bezog keine Geld-Leistungen von der Agentur für Arbeit. Die Vermittlungsversuche durften jedenfalls nicht mit Blick darauf eingestellt werden, dass die junge Frau einmal ihrer allgemeinen Meldepflicht nicht nachgekommen war. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 2067/20) – vom 16.05.2022