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Steuertipp: Umsatzsteuer - Fehlerhaftes Fahrtenbuch führt nicht zwingend zur Kürzung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch "ertragsteuerliche Fehler" eines Unternehmers in einem Fahrtenbuch nicht dazu führen, dass sein Vorsteuerabzug verboten werden müsste. Denn eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen "nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis von Betriebsausgaben" sei im Ertragssteuerrecht für den Bereich der Umsatzsteuer unionsrechtswidrig. Diese "ertragssteuerrechtlichen Vorschriften" spielen für die Umsatzsteuer keine Rolle, so dass ein Formfehler im Fahrtenbuch nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs führt. (BFH, V B 34/20) - vom 02.07.2021