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Steuertipp: Turbo Bull-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Verluste aus Investitionen in so genannte Unlimited Turbo Bull-Zertifikate unterliegen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte und sind somit steuerlich voll abzugsfähig. (Diese Zertifikate bieten Anlegern eine Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswerts teilzuhaben.) Es handele sich - laut Bundesfinanzhof - nicht um Termingeschäfte. Deswegen seine etwaigen Verluste steuerlich voll abziehbar und fallen nicht unter das Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte. (BFH, I R 24/19) – vom 08.12.2021