Steuertipp: Ohne eigenen Zugang zum Flur gibts keine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer
Rechtstipp: Kündigung - Teilnahme an "wildem" Streik kann die Papiere bringen
Steuertipp: Schweizerische Erbschaftsteuer wird mit deutscher Schenkungsteuer verrechnet
Hat eine Frau zwei Wohnsitze (einen in Deutschland und einen in der Schweiz) und erhält sie von einer Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, eine Schenkung in Höhe von 500.000 Schweizer Franken, so ist es grundsätzlich korrekt, wenn die Beschenkte aufgrund ihres deutschen Wohnsitzes eine Schenkungssteuererklärung in der Bundesrepublik abgibt und das deutsche Finanzamt Schenkungsteuer festsetzt (hier: in Höhe von mehr als 130.000 €). Stirbt der Schenker kurz danach und setzt die Schweizer Behörde schweizerische Erbschaftssteuer fest, so ist diese auf die deutsche Schenkungsteuer anzurechnen. Das Finanzgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass die schweizerische Erbschaftssteuer der deutschen Schenkungsteuer entspricht. (FG Düsseldorf, 4 K 2501/21) - vom 04.05.2022