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Steuertipp: Schwarz kann auch ein Trauerredner privat gut tragen
Auch wenn das Tragen schwarzer Kleidung von Trauernden erwartet werde, können Trauerredner die Ausgaben dafür nicht als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Denn die Kleidung kann auch privat getragen werden. In dem konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Trauerredner, der seine Ausgaben für schwarze Anzüge und Pullover steuerlich geltend machen wollte - vergeblich. Es handele sich letztlich um bürgerliche Kleidung. Deren Kosten könnten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird. (BFH, VIII R 33/18) – vom 16.03.2022