Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Schwarz kann auch ein Trauer...

Steuertipp: Schwarz kann auch ein Trauerredner privat gut tragen

07.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/10666

Auch wenn das Tragen schwarzer Kleidung von Trauernden erwartet werde, können Trauerredner die Ausgaben dafür nicht als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Denn die Kleidung kann auch privat getragen werden. In dem konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Trauerredner, der seine Ausgaben für schwarze Anzüge und Pullover steuerlich geltend machen wollte - vergeblich. Es handele sich letztlich um bürgerliche Kleidung. Deren Kosten könnten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird. (BFH, VIII R 33/18) – vom 16.03.2022

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland