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Steuertipp: Schenkungssteuer - Zahlungen, um "Ruhe zu haben", mindern die Abgabe

21.10.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/3927

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahlungen eines Beschenkten, die der leistet, um etwaige Herausgabeansprüche eines anderen abzuwenden, die Schenkungsteuer mindern können. In dem konkreten Fall hatten Eltern ihre Söhne als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter einem der Söhne ein Grundstück aus dem Nachlassvermögen. Der Bruder des Beschenkten machte nach dem Tod der Mutter zivilrechtliche Herausgabeansprüche gegen ihn geltend, die dieser - im Rahmen eines Vergleichs - mit einer Zahlung „befriedigte“. Diese Zahlung wirke sich rückwirkend auf den bereits ergangenen Schenkungssteuerbescheid aus. Diese Kosten dienten dazu, das Geschenkte zu sichern. (BFH, II R 24/19) - vom 06.05.2021

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