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Steuertipp: Schadenersatzzahlung ist für einen Kommanditisten steuerpflichtig

08.10.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/3598

Hat ein Kommanditist vor Gericht eine Schadenersatzzahlung gegen den Ersteller des Beteiligungsprospekts für einen gewerblich tätigen Filmfonds erstritten, weil Angaben über seine Fondsbeteiligung fehlerhaft waren, so muss er auf diese Zahlung Steuern abführen. Zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters gehören "alle Einnahmen und Ausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Gesellschaft haben". Und dazu zählen auch solche Ansprüche aus zivilrechtlicher Prospekthaftung, die dem Mitunternehmer zustehen, weil unzureichende Informationen über die Beteiligung erteilt wurden. (BFH, IV R 20/18) - vom 17.03.2021

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