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Steuertipp: Poker ist kein reines Glücksspiel
Gewinne aus Online-Pokerspielen können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommenssteuer unterliegen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall entschieden, in dem ein Mathematikstudent in einem Jahr – auch mithilfe einer Software - mehr als 80.000 Euro gewonnen hatte. Das Finanzamt und später auch das Finanzgericht stuften das Spielen als Geschicklichkeitsspiel ein - zurecht. Es sei an normalen Pokerspielen in Form von Präsenzturnieren und in Casinos anzuknüpfen. Poker ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel (was Steuerfreiheit bedeuten würde). Das gelte auch beim Online-Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern besteht. (BFH, X R 8/21) - vom 22.02.2023