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Steuertipp: Mit dem Ausdruck wird ein elektronisches Dokument zu einem schriftlichen

02.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/13201

Wird eine Klage bei einem Finanzamt per E-Mail eingereicht, und ist eine pdf-Datei mit der handschriftlich unterzeichneten Klageschrift angehängt, so gilt die Klage grundsätzlich als vorschriftsgemäß eingereicht. Allerdings erst dann, wenn „in dem Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenen pdf-Datei vorliegt.“ Das bedeutet, dass das elektronische Dokument sich erst in dem Zeitpunkt zu einem schriftlichen Dokument wandelt, in dem es ausgedruckt wird. (FG Nürnberg, 7 K 1023/21) - vom 06.05.2022

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