Rechtstipp: Gewerbemiete durfte im Lockdown gekürzt werden - allerdings nicht pauschal
Steuertipp: Frist - Auch eine Behörde muss Ordnung halten
Steuertipp: Kosten für Familien-Besuche nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastung
In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass es ist in der Rechtsprechung sowie im Schrifttum geklärt sei, dass Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen sind. Ausnahme: Die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen. (BFH, Beschluss vom 27.4.2022, IX B 21/21)