Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Kindergeld - Die "Stiefkind-...

Steuertipp: Kindergeld - Die "Stiefkind-Eigenschaft" erlischt nicht durch Trennung

29.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/21249

Bringt eine Frau aus einer früheren Beziehung eine Tochter mit in eine neue Ehe, und bezieht der Stiefvater des Mädchens Kindergeld für das (Stief-)Kind (was rechtlich möglich ist), so fällt dieses "Stiefkindschaftsverhältnis" zwischen dem Mann und dem Mädchen nicht einfach weg, wenn sich das Paar wieder trennt und Frau und Tochter ausziehen. Kommt es in der Tochter-Mutter-Beziehung zu erheblichen Rissen und zieht das Mädchen dauerhaft zurück zu ihrem Stiefvater, so kann der Mann (wieder) den Anspruch auf das Kindergeld für das Mädchen haben. Es gelte das "Kriterium der Haushaltsaufnahme". (FG Baden-Württemberg, 13 K 254/23) - vom 04.08.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland