Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch während der Pandemie muss Teilnahme an Versammlung möglich sein
Rechtstipp: Ob mit einer Niere Polizeidienst möglich ist, muss genau geprüft werden
Steuertipp: Kindergeld - Aufgepasst mit dem Zweitstudium
Hat die Tochter einer Frau, die Kindergeld bezieht, nach Abschluss einer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufgenommen, und arbeitet sie weit mehr als 20 Stunden wöchentlich, so endet der Anspruch der Mutter auf Kindergeld auch dann, wenn die Tochter ein Jurastudium aufnimmt. Die Familienkasse muss kein Kindergeld gewähren, da die Erstausbildung mit dem Abschluss zur Diplom-Finanzwirtin abgeschlossen ist. Das Studium der Rechtswissenschaften ist eine Zweitausbildung, die wegen der zu umfangreichen Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden kann. (BFH, III R 22/21) - vom 07.04.2022