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Steuertipp: Kindergeld - Auch bei bestehender Berufstätigkeit kann die Ausbildung noch laufen
Hat ein Mann Kindergeld in der Zeit bezogen, in der sein Sohn eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert und schließt der die Ausbildung ab, so endet nicht auch zwingend der Anspruch auf Kindergeld. Beginnt der Filius einen berufsbegleitenden Studiengang zum Bankfachwirt, so kann auch für diese Zeit Kindergeld zustehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich herausstellt, dass mit der Ausbildung zum Bankkaufmann das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht worden war. Die Ausbildung zum Bankkaufmann und der folgende Studiengang seien aufeinander abgestimmt und stellten eine einheitliche Berufsausbildung dar. Der angesteuerte Abschluss überlagere die Vollzeiterwerbstätigkeit. (BFH, III R 50/20) - vom 14.04.2021