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Steuertipp: Kindergeld - 42 Stunden-Woche mit Bezahlung killt den Anspruch
Eine Weiterbildung zur Fachärztin ist kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung. Arbeitet eine junge Frau nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums im Rahmen der "Vorbereitung zur Erlangung der Qualifikation als Fachärztin" rund 42 Stunden in der Woche in einer Klinik, wobei die Arbeitsleistung im Vordergrund steht (wofür sie ein für eine Ärztin angemessenes Entgelt bezieht), so hat die Mutter der jungen Ärztin keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Der Ausbildungscharakter stehe in einer solchen Konstellation nicht mehr im Vordergrund. (BFH, III R 40/21) - vom 22.09.2022