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Steuertipp: Handwerkerkosten - Höchstgrenzen ausreizen und Geld sparen

29.11.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/4721

Wer im Jahr 2021 einen Handwerker mit Arbeiten im Privathaushalt beauftragt, kann dafür in der Steuererklärung 2021 eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beantragen. Steuerlich absetzbar sind Nettokosten bis maximal 6.000,– €, und zwar für die Arbeitsleistung ohne Materialkosten. Die Steueranrechnung beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Leistung, also maximal 1.200,– € pro Jahr. Betragen die Kosten der Handwerkerleistungen mehr als 6.000,– €, würde ein Teil der Steueranrechnung verpuffen. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb Ratenzahlungen in den Jahren 2021 und 2022 zu vereinbaren.

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