Rechtstipp: Unfallversicherung - Fehlt die genaue Diagnose, so darf nicht einfach abgelehnt werden
Rechtstipp: Unfallversicherung - Können nicht alle teilnehmen, ist es keine Betriebsveranstaltung
Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Auf Weihnachtsbäume wird eine Zahlung nicht fällig
Hat sich jemand ein Grundstück gekauft, auf dem Weihnachtsbaumkulturen stehen, so darf das Finanzamt Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufvertrages berechnen, der das Grundstück betrifft. Ist der Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt, wobei ein Betrag für Grund und Boden ausgewiesen ist und ein zweiter für die darauf gewachsenen Weihnachtbäume, so darf nur auf den Betrag für das Grundstück Grunderwerbersteuer erhoben werden. Denn die Bäume zählen nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks, weil sie „nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind“. Es handelt sich dabei um sogenannte Scheinbestandteile. (BFH, II R 45/19) – vom 23.02.2022