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Steuertipp: Gewerbesteuer - Bei einem Sponsorenvertrag mit einem Sportverein kann es "verschmelzen"
Ein Unternehmen, das einen Sponsoringvertrag mit einem Sportverein abgeschlossen hat, kann für die Berechnung der Gewerbesteuer durchsetzen, dass die Vereinbarungen nicht als Miet- und Pachtverträge, sondern als Verträge eigener Art anerkannt werden. Im konkreten Fall ging es um einen Hauptsponsor, der unter anderem auf den Trikots der Aktiven sowie bei Heimspielen auf der Bandenwerbung prangte. Das Finanzamt darf die Sponsoringaufwendungen nicht (auch nicht teilweise) der Gewerbesteuer unterwerfen. „Der Gesponsorte war nicht nur zur reinen Zurverfügungstellung der Flächen an sich verpflichtet, sondern darüber hinaus auch zur entsprechenden sportlichen Darbietung“. Die verschiedenen Leistungspflichten seien so sehr miteinander verschmolzen, dass auch eine teilweise Zuordnung zum Vertragstyp „Miet- und Pachtvertrag“ ausscheidet. (BFH, III R 5/22) - vom 23.03.2023