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Steuertipp: Für Kabinen- und Cockpit-Personal sind kostenlose Mahlzeiten steuerfrei

15.10.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/3745

Erhält das Kabinen- und Cockpitpersonal einer Fluggesellschaft kostenlose Mahlzeiten, so handelt es sich dabei nicht um Arbeitslohn, der versteuert werden müsste. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte die Mahlzeiten nicht als Arbeitslohn ein und verneinte eine pauschalierte Besteuerung. (FG Düsseldorf, 14 K 2158/16) – vom 13.08.2020

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