Rechtstipp: Mietrecht - Ein Nebenwohnsitz darf nicht untervermietet werden
Rechtstipp: Mieter dürfen schon mitreden, aber nicht alle gleichermaßen
Steuertipp: Fristverlängerung - Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert: „Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag, dem 13.10.2022. (FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 13.10.2022)