Rechtstipp: Nachbarrecht - Beim Bohren kommt es auf die Natur der Wand an
Rechtstipp: Krankenversicherung - Ein "Nichtarzt" wird auch nicht vergütet
Steuertipp: Frau und Kinder können die Steuerfreiheit für das Eigenheim nicht retten
Grundsätzlich ist es so, dass der Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führt. Wird das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, so entfällt die Steuerpflicht allerdings. Dabei ist eine Nutzung "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" von Bedeutung. Eine solche liege nicht vor, wenn ein Mann innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist auszieht, seine Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder in dem Haus wohnen bleiben (die 10 Jahre also praktisch "voll" machen) und danach das Haus verkauft wird. In einer solchen Konstellation ist ein Gewinn aus dem Verkauf des Hauses als Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. (FG Münster, 8 K 19/20) - vom 19.05.2022