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Steuertipp: Erbschaftsteuer - Auch eine schwere Depression kann die Steuerfreiheit erhalten
Erbt eine Frau von ihrem Mann das gemeinsam bewohnte Familienheim und wird sie Alleineigentümerin, so muss sie das Haus grundsätzlich zehn Jahre lang bewohnen, um in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung zu kommen. Nur, wenn "zwingende Gründe" daran hindern, das Haus selbst zu nutzen, kann auch bei einer kürzeren Verweildauer die Steuerfreiheit erhalten bleiben. Das sah der Bundesfinanzhof (BFH) als gegeben an, in einem Fall, in dem die Frau nach dem Tod ihres Mannes an Depressionen erkrankte und zwei Jahre später das Haus verkaufte. "Zwingende Gründe" umfassten nicht nur den Fall der "Unmöglichkeit", so der BFH. Auch, wenn der Verbleib im Familienheim zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit führe, dürfe ausgezogen werden, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. (Die Vorinstanz muss hier endgültig entscheiden - insbesondere wie schwer die Frau wirklich erkrankt ist.) (BFH, II R 1/21) – vom 01.12.2021