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Steuertipp: Entlastung nicht nach dem Gießkannenprinzip
Als Beitrag gegen die hohe Inflation hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Entlastungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/2541) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2315) mit. Die weitere Entwicklung werde beobachtet, um zu entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen initiiert werden sollen. Zu den einzelnen Maßnahmen teilt die Regierung mit, diese folgten dabei nicht dem Gießkannenprinzip, sondern hätten einen Schwerpunkt auf den unteren und mittleren Einkommensgruppen, denn es würden Sozialleistungen erhöht und die Energiepreispauschale mit höherem Einkommen abgeschmolzen. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage entlaste einkommensschwächere Haushalte stärker. (Bundestag, hib-Meldung vom 14.07.2022)