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Steuertipp: Eine Leasingsonderzahlung ist nicht in einer Summe abziehbar

16.09.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/12246

Es ist nicht zu beanstanden, dass ein Unternehmer, der einen Firmenwagen least und dafür eine Leasingsonderzahlung geleistet hat, diese Zahlung steuerlich auf drei Jahre verteilen muss ("Kostendeckelung"). Das gelte auch dann, wenn er seinen Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. (BFH, VIII R 26/20) - vom 07.05.2022

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