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Steuertipp: Eine Feier für ein bestimmtes «Karrierelevel» wird nicht pauschaliert
Die Kosten für eine betriebliche Weihnachtsfeier kann nicht pauschal mit 25 Prozent lohnversteuert werden, wenn die Feier nicht allen Mitarbeitern offenstand. Zwar könne eine solche Veranstaltung pauschal versteuert werden, wenn sie nur für einen separaten Betriebsteil organisiert wird, dann jedoch für sämtliche Mitarbeiter aus dem Betriebsteil. Eine Weihnachtsfeier, die nur für Vorstands- und Führungskräfte (also nur für Mitarbeiter eines bestimmten Karrierelevels) offensteht, dürfe nicht pauschal versteuert werden. (FG Köln, 6 K 2175/20) – vom 27.01.2022