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Steuertipp: Eine Bulgarin mit gültigem Pass kann sofort Kindergeld beziehen
Zieht eine Bulgarin mit ihren drei Kindern nach Deutschland, so hat sie, hält sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik auf, sofort Anspruch auf Kindergeld. Sie muss die von der Familienkasse verhängte „Sperrfrist“ von drei Monaten nicht akzeptieren. Das gelte auch dann, wenn sie keinen Job hat. (Mit dieser 3-Monats-Regel wollte die Bundesregierung einen legitimen Schutz vor „Zustrom in das Sozialhilfesystem“ schaffen. Die Bulgarin habe die gleichen Ansprüche wie „inländische Staatsangehörige“. Eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und „Unionsbürger/innen“ sei nicht unionsrechtskonform. Jeder Unionsbürger mit einem gültigen Ausweis oder Pass habe das Recht, sich bis zu drei Monate rechtmäßig in einem anderen EU-Staat aufzuhalten - und zwar unabhängig davon, ob er wirtschaftlich aktiv sei oder nicht. Kindergeld ist keine Sozialhilfeleistung, da es in der Bundesrepublik unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird. (EuGH, C411/20)