Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Ein Prüfungsbericht ist kein...

Steuertipp: Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid

10.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/13347

Erhält ein Gewerbetreibender nach einer steuerlichen Außenprüfung einen so genannten Prüfungsbericht, der die Grundlage für die Änderung von Steuerbescheiden ist, so kann gegen diesen Bericht kein Einspruch eingelegt werden. Das ist erst möglich, wenn die Bescheide ergangen sind. Der Bericht ist kein Verwaltungsakt. Führt die Prüfung jedoch nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlage, so genügt eine entsprechende Mitteilung. Die Behörde muss dafür keinen Bescheid erlassen. (Niedersächsisches FG, 13 K 254/20) - vom 17.05.2022

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland