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Steuertipp: Ein Promotionsstipendium kann steuerpflichtig sein, wenn...
Promoviert eine junge Frau an einer deutschen Universität und erhält sie während ihrer Promotionszeit sowohl 800 Euro monatlich zwecks "Förderung akademischer Nachwuchsarbeit" aus einem Fonds als auch 800 Euro im Monat von einem ansässigen Unternehmen, so können die Bezüge von dem Unternehmen für die Studentin steuerpflichtig sein - und zwar als „Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen“. Es sei zu prüfen, ob die Frau eine "wirtschaftliche Gegenleistung" erbringen musste. Die von ihr zu leistende "Arbeit" im Rahmen ihrer Promotion sei eine solche zwar nicht. Jedoch können weiterführende Bedingungen eine wirtschaftliche Gegenleistung darstellen. So müsse die Vorinstanz nochmal prüfen, ob die hier geltende Pflicht der Frau, die aus dem "Vorhaben" gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht beruflich verwerten zu dürfen, eine solche Pflicht darstelle. (BFH, X R 21/20) - vom 28.09.2022